Die Freie Gesellschaft ist der Spielerzusammenschluss in FFXIV – vergleichbar mit einer Gilde. Sie bringt einen eigenen Chat, eine gemeinsame Gesellschaftstruhe, dauerhafte Boni für alle Mitglieder und optional ein eigenes Anwesen.
Nicht zu verwechseln mit der Staatlichen Gesellschaft – das ist die Streitmacht des Stadtstaats mit eigenen Rängen und Staatstalern. Die Freie Gesellschaft hat ihre eigene Währung, die Gesellschaftstaler.
1 Gründung
Der Vorgang heißt im Spiel „Gründung Freie Gesellschaft“: Gründungsantrag holen, Unterschriften sammeln (üblicherweise drei Mitunterzeichner), dann „Gründungsanträge einreichen“. Dabei werden Name, Wahlspruch und Stadtstaat festgelegt.
2 Meister, Ränge, Rangrechte
Der Kopf heißt Meister (nicht „Anführer“ – das ist der Begriff für PvP-Teams). Meisterrang und Gästerang sind fest, alle Ränge dazwischen lassen sich über „Rangordnung verwalten“ anlegen, benennen und verschieben.
Rechte werden je Rang in den Gruppen Allgemein, Truhe, Rechte über Mitglieder, Rechte über die Gemeinschaft und Rechte über die Inhalte vergeben – jeweils als Erlaubt, Exklusiv für Anführer oder Verboten. Ein eigenes Recht ist „Wappen an Ausrüstung anbringen“.
3 Rang der Freien Gesellschaft
Die Gesellschaft selbst steigt im Rang. Damit wachsen die Fächer der Truhe, die Zahl gleichzeitig aktiver Kommandos und der Zugang zu Grundstück und Werkstatt mit ihren Gesellschaftsprojekten (Luftschiffe, Tauchboote, Hausfassaden).